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Privatkunden-Wartungen

Oben ohne macht nur Spaß, bis es anfängt zu regnen

Keine bösen Überraschungen. Eine jährliche Wartung Ihrer Dachfläche schützt Sie und Ihr Eigenheim vor eindringenden Niederschlägen. Sparen Sie sich den Ärger mit der Gebäudeversicherung nach einem Sturmschaden mit der Jährlichen Wartung Ihrer Dachflächen. Die regelmäßige Überprüfung des Dachzustandes hat der Bundesgerichtshof bereits 1993 in einem Urteil für alle Hausbesitzer und Hausverwaltungen verbindlich vorgeschrieben (Az.: ZR 176/92).

Daher waren auch Klagen von Hausbesitzern erfolglos, die z. B. nach einem Unwetter den vollen Ersatz ihres beschädigten – und nie gewarteten – Daches von der Gebäudeversicherung beanspruchten. Zunehmend fordern Versicherer von ihren Versicherungsnehmern vor der Schadensregulierung den Nachweis der regelmäßigen Dachwartung durch Fachbetriebe. Wir liefern Ihnen für Ihre Unterlagen eine Videodokumentation.